Wichtig: Die Empfehlung geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!
Alle gesetzlichen Krankenkassen können die individuelle Ernährungsberatung bezuschussen. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation (Erkrankung) sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt.
Private Krankenkassen handhaben die Bezuschussung sehr unterschiedlich. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Die Bezuschussung der ernährungstherapeutische Beratung erfolgt auf Grundlage von § 43 SGB V, als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen.
Eine Ernährungstherapie kann sinnvoll sein bei z.B. Übergewicht, Adipositas (starkes Übergewicht), erhöhten Blutfettwerten (erhöhten Cholesterinwerten), erhöhten Leberwerten, Magen- und Darmproblemen wie Reizdarm oder entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, Nahrungsmittelallergien und –Intoleranzen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus II usw.
Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.
Bitte unbedingt eine Kopie zur Beratung mitbringen. Diese Indikation mit der Originalrechnung am Ende der Beratung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Von Ihnen auszufüllen!
Zusammen mit der ärztlichen Empfehlung (Kopie machen) bei ihrer Krankenkasse einreichen. Am besten nach Rücksprache mit uns. Gerne teilen wir Ihnen die notwendige Mindestanzahl der Beratungen mit, die für Sie notwendig und sinnvoll sind.
Von Ihnen auszufüllen!
Zusammen mit der ärztlichen Empfehlung (Kopie machen) bei ihrer Krankenkasse einreichen. Am besten nach Rücksprache mit uns. Gerne teilen wir Ihnen die notwendige Mindestanzahl der Beratungen mit, die für Sie notwendig und sinnvoll sind.
Wichtig: Die Empfehlung geht nicht zu Lasten des ärztlichen Budgets!
Alle gesetzlichen Krankenkassen können die individuelle Ernährungsberatung bezuschussen. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation (Erkrankung) sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt.
Private Krankenkassen handhaben die Bezuschussung sehr unterschiedlich. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Die Bezuschussung der ernährungstherapeutische Beratung erfolgt auf Grundlage von § 43 SGB V, als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen.
Eine Ernährungstherapie kann sinnvoll sein bei z.B. Übergewicht, Adipositas (starkes Übergewicht), erhöhten Blutfettwerten (erhöhten Cholesterinwerten), erhöhten Leberwerten, Magen- und Darmproblemen wie Reizdarm oder entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, Nahrungsmittelallergien und –Intoleranzen, Bluthochdruck, Diabetes mellitus II usw.
Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.
Bitte unbedingt eine Kopie zur Beratung mitbringen. Diese Indikation mit der Originalrechnung am Ende der Beratung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.
Wichtig: 2 Formulare vom Ihrem Arzt ausfüllen lassen:
1. Ärztliche Delegation an uns
2. Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung (Erkrankung)
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtig: 2 Formulare vom Ihrem Arzt ausfüllen lassen:
1. Ärztliche Delegation an uns
2. Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung (Erkrankung)
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Ersatzkassen und BKKs erstatten anteilig Kosten für Ernährungsberatung zur Vorsorge und Therapie. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft (Diplom-Oecotrophologe/in) mit Zusatzqualifikation durchgeführt wird.
Um einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Krankenkasse sicherzustellen gehen sie wir folgt vor:
Kopie der ärztlichen Empfehlung zur Beratung mitbringen.
1. Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation (Erkrankung/Beschwerden) sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt.
2. Präventionsmaßnahmen auf Grundlage § 20 SGB V:
Gruppenangebote/Abnehmkurse wie z. B. "Der beste Weg zum Wohlfühlgewicht"